Arbeitssicherheit und Brandschutz
Brandschutz an Arbeitsstätten
Der Brandschutz an Arbeitsstätten ist ein wichtiges Thema im Bereich der Arbeitssicherheit, da es fast täglich zu Schadenfeuern und in Verbindung damit zu erheblichen Sach- und Personenschäden kommt. Die Anforderungen der Brandschutzmaßnahmen in Betrieben werden daher in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Die korrekte Umsetzung aller Vorschriften zum Brandschutz sollte durch einen ausgebildeten Brandschutzbeauftragten durchgeführt bzw. begleitet werden.
Feuerlöscher und Fluchtwegschilder
Eine entscheidende Rolle für den Brandschutz in Betrieben spielt das Vorhandensein von geeigneten Feuerlöschern und die Ausschilderung der Fluchtwege durch Fluchtwegschilder und Notausgang Schilder. Welchen Arten von Feuerlöschern in welcher Anzahl benötigt werden, wird in der Arbeitsstättenverordnung geregelt - ein externer Brandschutzbeauftragter kann helfen, die Regeln richtig umzusetzen.
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht Angestellter des Betriebes sein, es kann auch ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Hier ein Überblick über die Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragen:
- Planung und Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Alarmplänen gemäß der Brandschutzordnung
- Regelmäßige Überprüfung aller Brandschutzeinrichtungen im Hinblick auf Funktion und Erfüllung aller Vorschriften der Brandschutzordnung
- Prüfung und Wartung von Brandschutzzubehör wie Feuerlöschern, Wandhydranten und weitere Brandschutzeinrichtungen
- Organisation der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen, die auch der Kontrolle der Einhaltung aller wichtigen Vorschriften dienen
Der Einsatz der Brandschutzhelfer
In jedem Betrieb muss eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer ernannt werden. Wieviele das sind, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Brandschutzhelfer müssen fachkundig unterwiesen werden, dabei werden sie z.B. mit dem Umgang von Feuerlöschern oder Wandhydranten vertraut gemacht.
Arbeitssicherheit bei Höhenarbeiten
Bei gefährlichen Arbeiten wie z.B. Höhenarbeiten oder Arbeiten in großen Tiefen gelten besondere Vorgaben für die Arbeitssicherheit, die unbedingt genauestens einzuhalten sind. Bevor Sie einen Betrieb mit solchen Arbeiten beauftragen, sollten Sie sich über die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorgaben in diesem Betrieb informieren. Denn die Sicherheit der Arbeiter sollte bei potentiell gefährlichen Arbeiten immer an erster Stelle stehen.
Zertifizierungen notwendig
Für die Durchführung von z.B. Höhenarbeiten sind geeignete Zertifizierungen vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Nur wenn die Mitarbeiter die geforderten Zertifizierungen vorweisen können, dürfen sie diese Arbeiten durchführen. Informationen über die vorgeschriebenen Zertifizierungen finden Sie z.B. auf der Website vom Industriekletter Service Nord, das sind Industriekletterer in Hamburg.
Industriekletterer im Einsatz
Für Industriekletterer sind die strikte Einhaltung aller Vorgaben zur Arbeitssicherheit, regelmäßige Wiederholungsunterweisungen der Mitarbeiter und Zertifizierungen von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Es sollten grundsätzlich nur Firmen beauftragt werden, die entsprechende Zertifizierungen und Unterweisungen nachweisen können. Ist die Arbeitssicherheit gewährleistet, so ist die seilunterstützte Zugangstechnik ein kosten- und zeitsparende Methode, Höhenarbeiten und Arbeiten in großen Tiefen durchführen zu lassen.